Lizenzen

Abdruckgenehmigungen

Sie möchten Texte aus den liturgischen Büchern für die Bistümer des deutschen Sprachgebiets in eigenen Veröffentlichungen (Print oder digital) verwenden? Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Die Inhalte der liturgischen Bücher (eine Übersicht finden Sie hier) sind urheberrechtlich geschützt. Dazu gehören neben Gebeten, Gesängen und liturgischen Anweisungen auch die biblischen Lesungs- und Psalmentexte im gottesdienstlichen Zusammenhang, die in den offiziellen Bänden des Lektionars und des Stundenbuchs abgedruckt sind. Diese sind der Einheitsübersetzung der Hl. Schrift (1980/2016) entnommen und für den liturgischen Kontext entsprechend angepasst.

Für die Verwendung solcher Inhalte benötigen Sie grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers. In bestimmten Fällen ist diese allerdings verzichtbar.

Gemeinfreie liturgische Texte

Zu den gemeinfreien liturgischen Texten, die keine Rechteangabe benötigen, gehören folgende Gebete: Kreuzzeichen, Vaterunser, Apostolisches Glaubensbekenntnis, Großes Glaubensbekenntnis und das Gegrüßet seist du, Maria.

Zitate

Veröffentlichungen in einem selbstständigen wissenschaftlichen Werk zur Erläuterung des Inhalts oder in einem selbstständigen Sprachwerk (Predigt, Katechese, …) sind ohne vorherige Anfrage zulässig. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall an geeigneter Stelle die Quelle angeben. Für diesen Zweck wird auf der Seite Kurztitel eine Übersicht aller liturgischen Bücher angeboten, die eine knappe Quellenangabe ermöglicht.

Bei Zitation aus der Hl. Schrift genügt die übliche Form der abgekürzten Angabe des Buches mit Kapitel und Vers (z. B. Mt 26,70).

Abdruck von kürzeren Abschnitten in kostenlosen Veröffentlichungen

Wenn Sie Verse oder einzelne Abschnitte aus den liturgischen Büchern in kostenlosen Veröffentlichungen (z. B. Pfarrbrief, Website, Newsletter) verwenden möchten, dann können Sie das ohne vorherige Anfrage tun. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall an geeigneter Stelle die Quelle und den Inhaber der Rechte angeben. Für diesen Zweck wird auf der Seite Kurztitel eine Übersicht aller liturgischen Bücher angeboten, die eine knappe Quellenangabe ermöglicht.

Wie Sie die Rechte an einem kurzen Textabschnitt korrekt in Ihrer nicht-kommerziellen Publikation angeben:

Wenn Sie in Ihrer kostenlosen Publikation beispielsweise einen Satz der Nr. 105 aus der „Kindertaufe“ des Erscheinungsjahres 2007 verwenden möchten, geben Sie als Quellen- und Rechteangabe bitte Folgendes an:

Kindertaufe 2007, Nr. 105. Rechte: staeko.net

Erläuterung:

  1. [Kurztitel mit Erscheinungsjahr],
  2. [Kapitel-/ Nr.-/ Seitenangabe].
  3. Rechte: staeko.net

Anfrage einer Abdruckerlaubnis:

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte mind. 6 Wochen vor Drucklegung mit Ihrer Anfrage an uns. Für die Verwendung von längeren Textpassagen in kostenlosen Publikationen, aber auch für jede kommerzielle Verwendung von Texten aus den liturgischen Büchern benötigen Sie eine schriftliche Abdruckgenehmigung des jeweiligen Rechteinhabers. Mit dieser Genehmigung ist zudem auch die kirchenrechtlich erforderliche Überprüfung verbunden, ob die abgedruckten Stellen dem Originaltext des liturgischen Buches entsprechen („concordat cum originali“).

1. Wer hat die Rechte an den benötigten Texten?

Sollten Sie an einer Abdruckgenehmigung für längere Passagen interessiert sein, so vergewissern Sie sich bitte zunächst anhand der Rechte-Angaben im Quellenverzeichnis oder Impressum des Buches, aus dem Sie Texte verwenden möchten, dass die gewünschten Rechte nicht bei Dritten liegen.

Nicht nur Gebetstexte sind bei der StäKo anzufragen, sondern ebenfalls Texte aus der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift (1980/2016), die im liturgischen Kontext stehen (Gottesdienste, Andachten, Tageslesungen, etc.).

Neben allen liturgischen Texten der StäKo können auch Abdruckanfragen für Texte der Liturgischen Institute Deutschlands, Österreichs und der Schweiz (liturgie.de/liturgische-buecher/) sowie des Vereins zur Förderung des Deutschen Liturgischen Instituts (VzF) mit nachfolgendem Formular gesammelt an uns gerichtet werden.

2. Angaben für die Abdruckanfrage zusammenstellen und
Formular ausfüllen

Bitte stellen Sie alle erforderlichen Information zusammen und füllen Sie das Formblattt aus, indem Sie alle Angaben digital im PDF eintragen und abspeichern oder das Formular ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

  FORMULAR Abdruckanfrage zu gottesdienstlichen Texten

3. Formular abschicken

Senden Sie für Ihre Anfrage zur Abdruckerlaubnis liturgischer Texte das Formular und eventuelle weitere Erläuterungen an das Sekretariat der Ständigen Kommission:

Sekretariat der Ständigen Kommission
c/o Deutsches Liturgisches Institut
Postfach 2628
54216 Trier
E-Mail:
Fax: 0651 94808-33

Unsere zuständige Mitarbeiterin,  Frau Theresa Seitz, wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit einer Abdruckanfrage und der Feststellung des „concordat cum originali“ i. d. R. 6 Wochen beträgt.

4. Erteilung der Abdruckgenehmigung

Nach der schriftlichen Erteilung der Abdruckgenehmigung können Sie Ihre Publikation in den Druck geben.